Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR
kurz: AWW

Anlieferung Weinbauabwässer

In die öffentlichen Abwasseranlagen dürfen Stoffe nicht eingeleitet werden, die für sich allein oder zusammen mit gewerblichem bzw. industriellem Abwasser die Anlagen und deren Betrieb qualitativ oder quantitativ beeinträchtigen können. Insbesondere bei der Einleitung in die öffentliche Kanalisation ausgeschlossen sind Hefe und Trubstoffe aus der Weinbereitung mit Ausnahme der Mengen, die nach dem Stand der Kellertechnik nicht aus dem Abwasser ferngehalten werden können.

Weinbauabwässer können aus diesem Grund auf landwirtschaftliche Flächen verbracht werden (hierzu sind die entsprechenden schriftlichen Nachweise zu führen) oder auf den Kläranlagen Gau-Bickelheim und Saulheim angeliefert werden.

Die Anlieferung von Reststoffen aus der Weinbereitung erfolgt für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein sowie für die Ortsgemeinden Armsheim, Wallertheim und Gau-Weinheim an die Kläranlage Gau-Bickelheim. Die Anlieferung für die übrigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wörrstadt erfolgt an die Kläranlage Saulheim an.

Die Anlieferung ist zu folgenden Zeiten möglich:

Dienstag und Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 15.00 Uhr

Beim Entladen sind die zugewiesenen Bereiche zu beachten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem auf den Kläranlagen zur Verfügung stehenden Wasser zum Reinigen der Fässer nicht um Trinkwasser handelt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rudolf Hasselberg (rudolf.hasselberg@a-w-w.org / 06732 95608-11) oder an das Betriebspersonal der Kläranlagen (Gau-Bickelheim: 06701 960413 / Saulheim: 06732 4240).